Sprache auswählen
DE EN

Genießen Sie von Ihrem Balkon den unvergleichlichen, freien Blick auf das idyllische Flüsschen Ölschnitz, den efeuumrankten Schlossturm mit der Burgruine und das malerische Städtchen Bad Berneck.

Mehr erfahren

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

AGB

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag


Geschäftsbedingungen aus dem Hotelgewerbe (Auszug)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

 

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

 

Kostenfreie Strornierungen sind bis 7 Tage vor Anreise – jeweils bis 18 Uhr – vom 01.05. bis zum 20.07. und vom 26.09. bis zum 15.10. des jeweiligen Jahres möglich; vom 20.07. bis 31.08. des jeweiligen Jahres sind kostenlose Stornierungen bis 90 Tage vor Anreise – jeweils bis 18 Uhr – möglich, ansonsten müssen 90 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt werden.

 

Für die übrigen Zeiten des Jahres sind kostenfreie Stornierungen bis 2 Tage vor Anreise – jeweils bis 18 Uhr – möglich, ansonsten müssen 90 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt werden.

 

Festlegung individueller Stornofristen sind, z. B. bei Gruppen, an Weihnachten und Silvester, … möglich.

 

5.

a. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.


Wir empfehlen unseren Gästen ggf. den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung in Erwägung zu ziehen.