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AGB

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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Geschäftsbedingungen aus dem Hotelgewerbe (Auszug)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,

    bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag

   abgeschlossen ist.

3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom

   Gastwirt ersparten Aufwendungen.

    Kostenfreie Stornierungen bis einen Tag vor Anreise bis 18 Uhr, während der Hauptsaison (19.07. bis 31.08.) bis 60 Tage vor Anreise bis 18 Uhr möglich,

   ansonsten müssen 90 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt werden.

    Festlegung individueller Stornofristen, z. B. bei Gruppen, möglich.

5.a. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu

      vermeiden.

   b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.


Wir empfehlen unseren Gästen ggf. den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung in Erwägung zu ziehen.